Hinweise zur Abrechnung
Die Praxis ist eine Privatpraxis. Die Abrechnung für die Einzeltherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychologen (GOÄ/GOP). Gesetzliche Versicherte haben die Möglichkeit, im sog. Kostenerstattungsverfahren einen Teil der Kosten von der Krankenkasse zu erhalten. Die Bedingungen und die Erstattungssätze sind unterschiedlich. In der Regel teilen die Kassen diese bei einer telefonischen Anfrage ihren Versicherten mit.
Paar- und Familientherapie wird nicht als Leistung des Gesundheitssystems eingestuft und kann daher nicht über Kostenträger abgerechnet werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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